Prüfen von Leitern und Tritten

(nach Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft und das Ergebnis dokumentiert wird.

Einsatzprüfung der Leitern und Tritte

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Bei einer hohen Beanspruchung der Leitern und Tritte kann das eine täglich durchzuführende Prüfung der Betriebsmittel bedeuten. Die Prüfintervalle durch eine beauftragte Person (Mitarbeiter) werden auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung ermittelt und festgelegt.

Prüfung durch befähigte Person

Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.

Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen

  • Rechtssichere Prüfung der Leitern und Tritte
  • Erstellung der notwendigen Gefährdungsbeurteilungen nach der BetrSichV
  • Festlegung der Prüfintervalle für die Leitern und Tritte
  • Erstellung von Prüfdokumenten für die beauftragte Person
  • Erstellung eines Prüfberichtes mit einer Mängeldokumentation
  • Anbringung des Prüfsiegels